13.12.2019
Stellungnahme der Fraktion der Freien Wähler zum Haushalt des Landkreises Ansbach für 2020

Anbei finden Sie die gesamte Rede unseren Vorsitzenden Hans Henninger zum Beschluss des Haushalts in der Kreistagssitzung vom 13.12.2019.

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Sehr geehrter Herr Landrat,
werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,

 

zuallererst möchte ich mich im Namen unserer gesamten Fraktion bei unserer Kreiskämmerin für die äußerst kompetente Arbeit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken. Sehr geehrte Frau Schmidt, die Beratungen mit Ihnen zeigten einmal mehr Ihr umfangreiches Wissen und auch den vollkommenen Überblick über unsere Kreisfinanzen und auch die gesamte Kreispolitik. Die Finanzen unseres Landkreises sind bei Ihnen in guten Händen. Vielen Dank auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Erar­beitung des Haushaltsplans mitgearbeitet haben.

 

Mit einem Gesamtvolumen von etwas über 232 Mio. beschließen wir in diesem Jahr ausnahmsweise keinen Rekordhaushalt. Das Volumen des Verwaltungs­haushalts verringert sich leicht um ca. 882.000 € oder 0,42 % und liegt jetzt bei knapp 207 Mio. Der Vermögenshaushalt schrumpft jedoch deutlich um über 6 Mio. oder 19,73 % auf jetzt gut 25 Mio. 

 

Bei den kreiseigenen Schulen soll 2020 zwar mehr investiert werden als 2019, dafür fällt der Rückgang im Bereich der Kreisstraßen jedoch umso drastischer aus. Es sind nur noch 6,75 Mio. und damit rund 4 Mio. weniger als im letzten Haushalt eingeplant.

 

Im Vermögenshaushalt muss im kommenden Haushaltsjahr erfreulicherweise kein Geld für ANregiomed ausgegeben werden, weil Baukostenzuschüsse erst wieder ab 2022 geplant sind. Dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt jedoch um über 6 Mio. oder 36,17 % auf nun 10,75 Mio. sinkt, liegt ganz sicher zu einem Großteil am Defizitausgleich an ANregiomed. Der steigt nämlich von 10,33 Mio. auf nunmehr 13,19 Mio.

 

 

Die Zuführung war übrigens zuletzt im Jahr 2011 niedriger als im Haushaltsplan 2020. Damit können nur die voraussichtliche Schuldentilgung von 5,47 Mio. und die Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen sowie ein kleiner Teil der Tiefbaumaßnahmen abdeckt werden. Weitere Investitionen müssen v.a. durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert werden, die in den letzten Haushaltsjahren angespart wurde.

 

Die immer noch anhaltende vergleichsweise gute Wirtschaftslage und damit die auch in diesem Jahr noch einmal höhere Umlagekraft der Gemeinden bedingt, dass die Kreisumlage trotz der geplanten Hebesatzsenkung von 1 % um über 4,67 Mio. auf 98,16 Mio. steigt. Die Gemeinden müssen daher auch in diesem Jahre wieder einen spürbaren Teil Ihrer steigenden Steuereinnahmen als Kreisumlage weitergeben.

 

Gleiches gilt aber auch für den Landkreis in Bezug auf den Bezirk. Der gleich­bleibende Hebesatz der Bezirksumlage bedingt, dass der Landkreis einen Großteil seiner höheren Kreisumlage, nämlich 3,43 Mio. an den Bezirk Mittel­franken weitergeben muss.

 

Die höheren Ausgaben des Bezirks resultieren übrigens fast ausschließlich aus Änderungen in der Sozialgesetzgebung, v.a. dem Bundesteilhabegesetz. Die Mehrausgaben sind von staatlicher Seite bisher überhaupt nicht gegenfinan­ziert und werden spätestens im Haushalt 2021 massiv auf die Bezirksumlagen durchschlagen, wenn keine Kostenerstattung von staatlicher Seite erfolgt. Dies gilt natürlich für alle sieben Bezirke und nicht nur den Bezirk Mittelfranken.

 

Erarbeitet haben die steigende Steuerkraft in erster Linie die vielen erfolg­reichen Unternehmen mit Ihren fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind der Grund für die steigenden Gewerbe- und Einkommensteuern in unserem auch als Wirtschaftsstandort immer erfolgreicheren Landkreis. Vielen Dank an Sie alle! Wir als Verantwortliche in der Politik sind nun aufgefordert, mit diesen Mehreinnahmen auch verantwortlich umzugehen.

 

Eine große Herausforderung stellte in der nun zu Ende gehende Wahlperiode zweifelsohne die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge ab September 2015 dar. Bei allen Herausforderungen und Schwierigkeiten, die es hier gab, wurde hierbei Großes geleistet und es konnte vielen Menschen geholfen werden. Auch in den nächsten Jahren bleibt aber sicher noch viel zu tun.

 

 

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landratsamt und im Jobcenter sowie den Mitgliedern der Helferkreise möchte ich an dieser Stelle herzlich danken. Genauso möchte ich mich bei unserem Integrationsbeauftragten Heinz Henninger für seinen großen und allseits anerkannten Einsatz für die Geflüch­teten und diejenigen bedanken, die ihnen bei der Integration in unseren Gemeinden helfen.

 

Für unseren Flächenlandkreis ist der Zustand der fast 600 km Kreisstraßen enorm wichtig. Deshalb ist es unserer Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung, die Ausgaben für den Erhalt unseres Kreisstraßennetzes um fast 40 % zurückzufahren. Angesichts des Zustands unserer Straßen wären im Gegenteil deutlich höhere und auch andauernde Investitionen in den Ausbau und Unter­halt des Straßennetzes nötig.

 

Vor dem Hintergrund des Zustandsberichts, der vor drei Jahren im Bauaus­schuss vorgestellt wurde, darf auch das Nachdenken über die Übernahme des kompletten Kreisstraßennetzes in die Selbstverwaltung des Landkreises kein Tabu darstellen. Zeigte der Bericht doch ziemlich eindeutig, dass die Straßen im Bereich der Selbstverwaltung in einem durchschnittlich deutlich besseren Zustand sind als im Norden und Westen des Landkreises. Hier sollten wir darauf schauen, zu gleichen Verhältnissen zu kommen. Nachdem sich in der aktuellen Wahlperiode hier nichts mehr getan hat, sollte dieser Punkt in der neuen Wahlperiode zügig angegangen werden.

 

Allerdings zeigt sich bei vielen geplanten Ausbaumaßnahmen, dass diese nicht am Geld oder am Willen, sondern am nicht durchführbaren Grunderwerb scheitern. Ein großes Problem dabei ist, dass durch immer höhere Normen für Straßenbreiten, Kurvenradien, Böschungsbreiten usw. der Flächenbedarf immer höher wird. Wenn die Normen nicht erfüllt werden, werden die Maßnahmen nicht gefördert.

 

So kommt es, dass der Landkreis für einen bestandsorientierten Ausbau mit deutlich weniger Aufwand und Flächenverbrauch, der in manchen Fällen auch ausreichen würde, unter dem Strich mehr ausgeben müsste, als für einen sehr aufwändigen, aber DIN-gerechten Neubau, der aber wegen des nötigen Grund­erwerbs gar nicht durchführbar ist.

 

In Zeiten der Diskussion um Flächenverbrauch, Bienen- und Klimaschutz usw. ist dies meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Wir sollten deshalb darauf hinwirken, dass künftig auch die Förderung eines bestandsorientierten Ausbaus möglich ist, zumindest bei einer geringen Verkehrsbelastung.

 

Die wünschenswerte Reaktivierung der Romantischen Schiene und die sehr sinnvolle Verlängerung der S-Bahn nach Crailsheim scheinen tatsächlich immer näher zu rücken. Die aktuelle Diskussion um Klimaschutz und Stärkung des ÖPNV unterstützt das. Wir möchten, dass es durch den Ausbau der Schienen­verbindungen zu keinen Verschlechterungen bei den bestehenden Buslinien kommt und dass im Sinn der Gleichbehandlung auch für die Zubringerlinien an den übrigen Bahnstrecken die gleichen Standards gelten sollten wie für die neuen Strecken.

 

Bevor ich zu ANregiomed komme, möchte ich kurz noch zwei weitere Punkte ansprechen. Im Stellenplan für 2020 sind 2,5 Planstellen für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung und des E-Government-Gesetzes in den Gemeinden vorgesehen. Die Vorstandschaft des Bayerischen Gemeindetags im Landkreis Ansbach hat dieses Problem an den Landkreis herangetragen, weil wir festgestellt haben, dass sich jede Gemeinde für sich allein damit extrem schwer tut. Noch dazu ist das keinesfalls wirtschaftlich.

 

Ich habe den Punkt bereits in meiner Haushaltsrede 2019 angesprochen. Zwischenzeitlich fanden weitere Gespräche statt und in der Herbstver­sammlung des Gemeindetags wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass der Landkreis Ansbach als Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz tätig werden möge. Alle hierfür anfallenden Ausgaben werden von den Gemeinden erstattet, Zweckvereinbarungen sollen die Rahmenbe­dingungen regeln.

 

Ich bedanke mich dafür, dass der Landkreis nun im Stellenplan 2020 die nötigen Planstellen einstellt und gemeinsam mit den Gemeinden die Umsetzung voran­treibt. So hilft der Landkreis seinen Gemeinden bei einer neuen Aufgabe, bei der die meisten schlichtweg überfordert sind.

 

Ein wichtiger Punkt ist für mich der Klimaschutz und die Energiewende und wie wir damit auf lokaler Ebene umgehen. Man meint, die Meldungen über­schlagen sich. Eine 16-jährige Schwedin mobilisiert Massen von Jugendlichen in der ganzen Welt und die Weltöffentlichkeit reibt sich die Augen.

 

Aber was passiert in Deutschland konkret? Man macht zwar erste Schritte zum Ausbau der Elektromobilität, aber gleichzeitig stockt im einstigen Vorzeigeland der Ausbau der erneuerbaren Energie, die man dafür braucht.

 

Bayern hat mit der 10-H-Regelung gezeigt, wie man den Windkraftausbau erfolgreich abwürgt und nun scheint Wirtschaftsminister Altmeier mit der 1.000 m-Regel den Ausbau in ganz Deutschland ausbremsen zu wollen. Große Windenergie-Firmen kündigen bereits einen Stellenabbau an.

 

Und was machen wir vor Ort im Landkreis Ansbach? Es genügt sicher nicht, darauf zu verweisen, dass im Landratsamt ein paar E-Autos vorhanden sind und dass wir ein paar Ladestationen gebaut haben. Es reicht auch nicht, dass im Landkreis Ansbach mittlerweile rechnerisch mehr Energie erzeugt wird als verbraucht wird. Alles andere wäre übrigens ein Witz. Der Landkreis Ansbach kann auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie viel mehr und könnte als Flächenlandkreis auch einen größeren Beitrag zur Energiewende leisten.

 

Der weitere Ausbau von Wind und PV ermöglicht es nicht nur, Atom- und Kohlestrom durch sauberen erneuerbaren Strom zu ersetzen, sondern bietet auch ein enormes wirtschaftliches Entwicklungspotenzial für den ländlichen Raum. Vielleicht können es manche nicht mehr hören, aber ich nenne das Beispiel NorA-Bürgerwindpark Birkenfels hier trotz­dem noch einmal.

 

Die fünf NorA-Gemeinden konnten den Windpark im Jahr 2015 nach jahre­langem Kampf nur durchsetzen, weil der Naturpark Frankenhöhe vorher hinsichtlich Windkraftnutzung zoniert wurde. Heute ist er ein Musterbeispiel der Energiewende. Als reiner Bürger- und Gemeindewindpark fließt der Gewinn fast komplett in die Region. Das schlägt sich auch mit einer hohen Gewerbe­steuerzahlung nieder. Auch in diesem Jahr erwarten wir übrigens wieder ein sehr gutes Ergebnis.

 

Nachdem die Staatsregierung nun nach eigenen Aussagen den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik und auch der Windkraft wieder ankurbeln möchte, gibt es wieder Bemühungen, solche Anlagen nach dem Vorbild unseres Bürger-Windparks umzusetzen. Leider stoßen wir aber sofort wieder an die Grenzen des Naturparks Frankenhöhe. 

 

Sehr gut geeignete und verfügbare Standorte können nicht genutzt werden, obwohl sie nach Gesichtspunkten des Natur- und Erosionsschutzes und auch des Landschaftsbildes besser geeignet wären als Flächen außerhalb der Schutzzone. Es zeigt sich, dass die Kriterien, nach denen die Grenzen des Naturparks vor ca. 40 Jahren festgelegt wurden, oftmals nicht mehr in die Zeit des Klimawandels und der dringend notwendigen Energiewende passen.

 

Im Sinn eines weiteren spürbaren Ausbaus der erneuerbaren Energien wäre deshalb eine Zonierung des Naturparks hinsichtlich PV und eine nochmalige Zonierung hinsichtlich Windkraft notwendig. Hilfsweise könnte man auch mit Ausnahmen arbeiten. Hierzu werden in den kommenden Monaten von mir Anträge gestellt werden.

 

Doch nun zu unserem Dauerthema ANregiomed.

 

Der FLZ und den Haushaltsunterlagen ist zu entnehmen, dass alleine der Landkreis in den Jahren 2020 - 2022 über 40 Mio. € Defizitausgleich und Baukostenzuschuss an das kommunale Klinikunternehmen überweist. Warum macht der Landkreis das sogar früher als vorgeschrieben? Doch nicht um ein Zeichen der Stärkung der Krankenhäuser zu setzen? Nein, weil ansonsten die Liquidität nicht mehr gewährleistet wäre und das Unternehmen auf Deutsch gesagt pleite wäre.

 

Leute, die einen Einblick in die Häuser haben, berichten, dass gespart wird, wo es nur geht, und zwar in aller erster Linie am Personal. Anders ist die zurzeit nahezu durchgehende Schließung von Betten und Stationen auch gar nicht zu erklären. Und was bedeutet das für die Erlöse im nächsten Jahr? Es darf ganz stark daran gezweifelt werden, dass die geplanten 7,5 Mio. Defizit im kommenden Jahr erreicht werden. 

 

Offensichtlich wird gerade versucht, ein paar Monate vor der Kommunalwahl mit aller Kraft einen Abschluss zu schaffen, der zumindest grob im Rahmen des Wirtschaftsplanes liegt, und überdies den Eindruck zu erwecken, es gehe jetzt langsam aufwärts. Wir können das leider so nicht erkennen.

 

Die Defizite von ANregiomed sind in der zu Ende gehenden Wahlperiode trotz intensiver Bemühungen der Spitzen des Unternehmens und der Träger auf ein inakzeptables Maß angestiegen. Ganz besonders inakzeptabel ist es für die­jenigen, die am Schluss dafür aufkommen müssen, nämlich die Gemeinden. 

 

Und die Verantwortung dafür tragen nicht diejenigen, die es in den letzten Jahren gewagt haben, Missstände und Versäumnisse offen anzusprechen. Die Verantwortung dafür sollten schon diejenigen übernehmen, die derzeit in den verantwortlichen Positionen stehen.

 

 

 

Die Überweisungen an ANregiomed betrugen schon im letzten Jahr über 13 Mio., heuer wieder und in den kommenden zwei Jahren auch wieder. Ein Prozentpunkt Hebesatz sind etwas über 2 Mio. Kreisumlage. D.h., dass wir die Kreisumlage zwischen 6 und 7 Prozent senken könnten, wenn wir kein Defizit hätten. Jeder Kämmerer und jeder Bürgermeister kann sich ausrechnen, was das für seine Gemeinde bedeutet.

 

In meiner kleinen Gemeinde z.B. mit einer Kreisumlage 2019 von 1.083.000 € macht das ungefähr 138.000 € aus. Dafür kann man in ein paar Jahren ein tolles Feuerwehrauto kaufen, eine schöne Strecke Gemeindestraße sanieren, Radweg bauen oder vielleicht auch ein Dorfgemeinschaftshaus oder, oder, oder… 

 

Oder man kann sich auch überlegen, was der Landkreis mehr tun könnte, Stichworte Kreisstraßen, ÖPNV, Schulen usw. Und damit erscheint auch der deutlich geringere Ansatz für die Kreisstraßen im Haushalt 2020 in einem anderen Licht.

 

Dies sollte man bedenken, wenn man Aussagen hört wie „Das muss uns unsere Gesundheit wert sein.“ Genau das hört man nämlich plötzlich von der CSU in den letzten Monaten. Da gibt es Aussagen wie „Wir geben doch auch für Straßen und Schulen viel Geld aus, dann müssen unsere Krankenhäuser uns das auch wert sein.“ Richtig ist, dass Schulen und Straßen unsere Pflichtaufgaben sind, Krankenhäuser hingegen nicht! Bei Krankenhäusern gibt es klare Regelungen zur Finanzierung, und dabei sind die Landkreise nicht vorgesehen!

 

Man kann die Bezirkskliniken und ANregiomed nur bedingt vergleichen. Aber der Bezirk beweist, dass man Krankenhäuser wirtschaftlich betreiben kann. Die Bezirkskliniken erwarten in diesem Jahr einen Gewinn zwischen 4,5 und 5 Mio. €.Und auch für sie gilt das DRG-System und auch sie haben mehrere Standorte. 

 

Wer jetzt auf die Idee kommt, damit zu argumentieren, dass wir aufgrund des besonders guten Versorgungsniveaus unserer Krankenhäuser den üblichen Rahmen sprengen, der liegt sicher nicht richtig. Und ich glaube, das würde auch keiner hier im Saal behaupten. Denn wenn das so wäre, dann hätten wir keine so grottenschlechte Marktdurchdringung.

 

Und warum ist es nicht besser? Sicherlich auch deshalb, weil offensichtlich nach dem Zusammenschluss der früheren Kreiskliniken mit dem Klinikum Ansbach die Pflichtaufgaben, die einem Zusammenschluss folgen sollten und dann auch Einsparungen bringen, nicht erledigt wurden. Der neue Vorstand hat doch jetzt erst damit angefangen. Das ist doch ein ganz wesentlicher Punkt.

 

Wo stehen wir denn heute im Vergleich zu 2014 in den Kriterien Patienten­akzeptanz, Marktdurchdringung, Personal­zufriedenheit, Leistungsangebot, Erscheinungsbild, Bewertung in einschlägigen Foren, usw.? Wir stehen schlechter da als 2014 und wir stehen schlechter da als die meisten anderen Krankenhäuser. Für das, was wir derzeit als Gegenleistung bekommen, sind die auszugebenden Summen nicht gerechtfertigt.

 

Unser Anspruch muss sein, dass unsere Bevölkerung auf demselben Niveau versorgt wird wie Menschen in vergleichbaren Regionen Bayerns. Und dafür müssen in der kommenden Wahlperiode dringend die politischen Voraus­setzungen geschaffen werden. Die Zeit des einfach Weitermachens, des Zuwartens und des Beschwichtigens ist für uns endgültig vorbei.

 

Dem Haushalt 2020 stimmt die Fraktion der Freien Wähler trotz der vorge­tragenen Kritikpunkte zu, weil eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich besteht und wir unsere Verantwortung für die Häuser und das Personal wahr­nehmen.

 

Aufgrund der immer noch guten wirtschaftlichen Lage mit einem hohen Steuer­aufkommen der öffentlichen Hand und der möglichen Rücklagenentnahme belastet der Haushalt 2020 die Gemeinden noch nicht so sehr, wie es in Zukunft wahrscheinlich nötig sein wird.

 

Ich wünsche uns allen eine möglichst ruhige restliche Adventszeit, ein fried­liches und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2020.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.